Revisionen - Brandschutzdichtungen

Brandschutzabdichtungen, auch als Brandschutzdurchführungen oder Brandschutzdurchbrüche bezeichnet, sind heutzutage in jedem Gebäude zu finden. Sie sind ein integraler Bestandteil der Brandschutzausrüstung eines Gebäudes im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes
Nr. 133/1985 Slg. über den Brandschutz und § 9 der Verordnung 246/2001 Slg. über die Brandverhütung. Sie unterliegen daher der Pflicht zu regelmäßigen jährlichen Inspektionen. Die Kontrollen werden in dem Umfang und in der Weise durchgeführt, wie es die gesetzlichen Vorschriften, die Anforderungen der einschlägigen Normen und die Begleitdokumentation des Herstellers vorsehen, mindestens einmal jährlich, sofern keine kürzere Frist festgelegt ist.

Überprüfung der Brandschutzabdichtungen:

  • Verhinderung von Gesundheitsschäden bei Menschen und Tieren, Gewährleistung einer sicheren Evakuierung,
  • Verhinderung von Schäden durch die Ausbreitung von Feuer und Rauch auf das betroffene Gebäude und die umliegenden, vom Brand bedrohten Gebäude,
  • Vermeidung von Sanktionen bei einer vorbeugenden Kontrolle durch die Feuerwehr,
  • die Ermöglichung eines wirksamen und sicheren Einsatzes der Feuerwehr,
  • Geltendmachung von Versicherungsansprüchen auf der Grundlage gültiger Betriebsfähigkeitsprüfungen.
Neben Inspektionen bieten wir auch die Instandsetzung und Nachrüstung von nicht normgerechten Brandschutzdurchführungen an, die bei den Kontrollen festgestellt wurden – von kleinen Durchführungen einzelner Kabel bis hin zu Konstruktionsfugen oder kombinierten Durchführungen.