Prüfung von Brandschutzklappen

Prüfung von Brandschutzklappen:

Vor der Inbetriebnahme müssen die Brandschutzklappen durch Funktionsprüfungen getestet werden, wobei ihre Funktionsfähigkeit festgestellt und die Ausführung der Brandschutzisolierung gegenüber der Brandschutztrennwand überprüft wird. Gemäß § 8 Abs. 7 der Verordnung Nr. 246/2001 Slg.

Mindestens einmal jährlich sind regelmäßige Funktionsprüfungen durchzuführen, sofern der Hersteller, die Projektdokumentation oder die Brandgefahrenbeurteilung nichts anderes vorschreiben.

Diese Prüfungen werden von einer fachlich qualifizierten Person durchgeführt, die vom Hersteller der Brandschutzklappen auf der Grundlage einer erworbenen Berechtigung geschult wurde.

Wie muss die Dokumentation aussehen?

Der Betreiber ist verpflichtet, eine Dokumentation (Brandschutzklappenbuch) zu führen, in die alle an den Klappen durchgeführten Arbeiten (Kontrollen, Reparaturen, Austausch usw.) eingetragen werden.

Der Betriebsdokumentation sollten die Begleitunterlagen der Hersteller aller installierten Brandschutzklappen beigefügt sein, einschließlich Montage- und Bedienungsanleitung, Anforderungen an Inspektion, Wartung und Reparaturen sowie Konformitätserklärung.