Was muss der Prüfbericht enthalten?

DER PRÜFBERICHT ÜBER DIE BETRIEBSFÄHIGKEIT EINER BRANDSCHUTZANLAGE ENTHÄLT FOLGENDE ANGABEN:

  1. Angaben zu Firma, Name oder Bezeichnung, Sitz oder Geschäftssitz des Betreibers der Brandschutzanlage sowie dessen Identifikationsnummer; bei einer im Handelsregister oder einem anderen Register eingetragenen Person auch Angaben zu dieser Eintragung
  2. die Adresse des Gebäudes, in dem die Funktionsprüfung der Brandschutzanlage durchgeführt wurde, sofern diese nicht mit der Adresse des Firmensitzes des Betreibers gemäß Nr. 1 übereinstimmt
  3. Standort, Art, Herstellerbezeichnung, Typenbezeichnung und, falls für die genaue Identifizierung erforderlich, auch die Seriennummer der geprüften Anlage
  4. Ergebnis der Funktionsprüfung, festgestellte Mängel einschließlich der Art und des Termins ihrer Behebung sowie eine Stellungnahme zur Funktionsfähigkeit der Anlage
  5. Datum der Durchführung und Termin der nächsten Funktionsprüfung
  6. schriftliche Bestätigung, dass die Person, die die Montage, Überprüfung, Kontrolle, Wartung und Reparatur der unten aufgeführten Geräte durchgeführt hat, für die Qualität der durchgeführten Arbeiten verantwortlich ist und dabei die Bedingungen erfüllt hat, die durch gesetzliche Vorschriften, normative Anforderungen und die Begleitdokumentation des Herstellers für den jeweiligen Typ der Brandschutzvorrichtung oder des Feuerlöschers festgelegt sind. Der Unternehmer muss Angaben zu seinem Unternehmen, seinem Namen oder Firmennamen, seinem Sitz oder Geschäftssitz und seiner Identifikationsnummer machen; eine im Handelsregister oder einem anderen Register eingetragene Person muss Angaben zu dieser Eintragung machen; ein Arbeitnehmer macht entsprechende Angaben zu seinem Arbeitgeber